Elektrisch angetriebene Wärmepumpen werden ab 1. Januar 2008 wieder vom Bund gefördert.
Die Förderrichtlinie kann hier heruntergeladen werden.
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der beheizten Fläche:
- Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
10 Euro/m² (maximal 2000 Euro)
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
5 Euro/m² (maximal 850 Euro)
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
20 Euro/m² (maximal 3000 Euro)
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 15% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
10 Euro/m² (maximal 1500 Euro)
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:
- Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
- Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
- Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
- Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
- Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Für erhöhte Jahresarbeitszahlen (siehe Förderrichtlinie) erhöht sich die Förderung um 50%.
Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie hier.
Weiterhin fördern Bundesländer, Kommunen und Energieversorger den Einbau von Wärmepumpen.
In folgenden Datenbanken kann eine eventuelle Förderung der eigenen Anlage ermittelt werden: