Förderungen

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen werden ab 1. Januar 2008 wieder vom Bund gefördert.
 

Die Förderrichtlinie kann hier heruntergeladen werden.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der beheizten Fläche: 

  • Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
    10 Euro/m² (maximal 2000 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition 
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau
    5 Euro/m²  (maximal 850 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition 
  • Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
    20 Euro/m² (maximal 3000 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 15% der nachgewiesenen Nettoinvestition 
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
    10 Euro/m² (maximal 1500 Euro)
    Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition 

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind: 

  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
  • Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
    • Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
    • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
    • Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Für erhöhte Jahresarbeitszahlen (siehe Förderrichtlinie) erhöht sich die Förderung um 50%. 

Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie hier.

 

Weiterhin fördern Bundesländer, Kommunen und Energieversorger den Einbau von Wärmepumpen.

In folgenden Datenbanken kann eine eventuelle Förderung der eigenen Anlage ermittelt werden: